Förderbereiche
Die Kellerhals Stiftung fördert Initiativen, die durch Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie gezielten Wissenstransfer zur Qualifizierung von Nachwuchsführungskräften
im Einzelhandel beitragen.
Förderung des Forschungsprojektes Digitalisierung im Handel an der Technischen Hochschule Ingolstadt
Prof. Dr. M. Jungbluth untersucht die Wirkung von Digitalisierung im Handel am POS auf das Kundeverhalten. Seit Jahrzehnten nimmt die Zeit, die Kunden im stationären Handel verbringen, kontinuierlich ab, während gleichzeitig die Online-Kanäle zunehmend attraktiver werden. Diese Entwicklung motiviert Handelsunternehmen dazu, stationäre Verkaufsorte (PoS) durch gezielten Einsatz neuer Technologien und künstlicher Intelligenz (KI) attraktiver zu gestalten. Zentrale Herausforderungen sind dabei die nahtlose Verzahnung von Online- und Offline-Erlebniswelten sowie die Steigerung von Convenience und Personalisierung. Viele aktuelle Entwicklungen im Handel konzentrieren sich oft eher auf Kostenreduktion als auf die Steigerung der Customer Experience und die damit verbundenen Ertragschancen.
Die Forschungskooperation mit der THI-Business School verfolgt daher das Ziel, Intransparenzen hinsichtlich der Umsatzwirkung von KI-basierten Online-Services am PoS zu beseitigen, Technologiekompetenzen im Handel nachhaltig aufzubauen und organisatorische Hindernisse zu adressieren. Unser Ziel ist es, mittels kontrollierter Experimente Effekte innovativer Online-Services auf Kundenentscheidungen systematisch zu erforschen. Durch eine anschließende Validierung im Feld werden praxisrelevante Handlungsempfehlungen abgeleitet, um Handelsunternehmen zu befähigen, das volle Ertragspotenzial KI-gestützter Kundenerlebnisse auszuschöpfen und Investitionsrisiken zu reduzieren.
Förderung des Forschungsprojektes „Retailigence Lab“ an der Hochschule für angewandtes Management
Im Rahmen des durch die Kellerhals-Stiftung finanzierten Forschungsprojekts „Retailligence Lab“ untersucht das Institut für Handelsmanagement an der Hochschule für angewandtes Management unter der Leitung von Prof. Dr. Binninger Erfolgsfaktoren von Künstlicher Intelligenz im Einzelhandel.
Das Projekt konzentriert sich auf die Analyse von Use-Cases von KI im Handel, unter Anwendung des Customer Journey und Technology-Acceptance Frameworks.
Dabei werden u.a. Befragungsdaten, Sensordaten und Verhaltensdaten (Einstellungen, Verwendung von Terminals mit virtuellen Assistenten, Footfall, etc.) ausgewertet, die in einem realen Pilot-Geschäft am Marienplatz erhoben wurden. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Einfluss von wahrgenommener Privatsphäre und Verhaltensautonomie auf die Technologieakzeptanz in unterschiedlichen Kundensegmenten. So sollen Faktoren identifiziert werden, die Akzeptanz und Zufriedenheit mit virtuellen Assistenzsystemen im stationären Einzelhandel beeinflussen. Damit sollen Praktikern verlässliche Daten in die Hand gegeben werden, um Vorbehalte der neuen Technologie gegenüber kundenspezifisch gezielt angehen zu können und das volle Potential von KI-basierten virtuellen Assistenzsystemen im Handel auszuschöpfen.
Im weiteren Projektverlauf sollen die Phasen der Customer Journey in Smart-Stores untersucht werden, um das Kundenverhalten in diesem aufstrebenden Einzelhandelsformat besser zu verstehen und praktische Erkenntnisse zur Gestaltung und zum Betrieb von KI-gestützten Anwendungen im Handel zu liefern.
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare, Workshops) für ausgewählte Führungsnachwuchskräfte in Handelsunternehmen
- Förderfähig sind insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen, welche die von Handelsunternehmen vorgeschlagenen und vom Stiftungsvorstand ausgewählten Teilnehmer*innen auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen im zunehmend digitalisierten Handel, insbesondere in Führungsaufgaben vorbereiten.
- Gefördert werden ausschließlich darauf abzielende Weiterbildungsmaßnahmen, welche von qualifizierten Trainingsanbietern mit entsprechenden Qualitätsstandards angeboten werden. Ein Qualitätsmanagementsystem durch Systemakreditierung, Zertifizierung oder Vergleichbarem muss nachgewiesen werden.
- Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen werden mit 50 % der nachgewiesenen Seminargebühren befördert bis zu max. 100 € je Teilnehmer*in.
- Die Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen der Weiterbildungsmaßnahme sowie die qualitativen Anforderungen an den Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt durch den Stiftungvorstand. Er schließt einstimmig auf Antrag des Anbieters die Förderung der Teilnehmer für die jeweilige Maßnahme und drei einen Gesamtförderbetrag für das Unternehmen Kunden an die jeweilige Fördermaßnahme fest (vertretbarer Verwaltungsaufwand).
- Nach Prüfung durch den Stiftungsvorstand können geeignete Maßnahmen mit bis zu 50 % der Seminargebühren (max. 100 € pro Teilnehmer*in) gefördert werden – pro Unternehmen sind maximal 4.000 € möglich.
